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Mindestmaß

Das Mindestmaß ist die per Fischereigesetz oder Gewässerordnung festgelegte Mindestlänge, die ein Fisch haben muss, um entnommen werden zu dürfen. Es soll sicherstellen, dass Fische mindestens einmal ablaichen können, bevor sie gefangen werden. Untermaßige Fische müssen unverzüglich und schonend zurückgesetzt werden. Auch Mindestmaße unterscheiden sich je nach Bundesland, Gewässer und Fischart teils deutlich.